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Export-Service

Wir liefern in alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Routiniert und unkompliziert.

Sie können gerne in jeder Sprache schreiben. Unser Verkaufspersonal spricht Englisch. Wir liefern in alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Routiniert und geradlinig.

Für den Verkauf innerhalb der EU gibt es mehrere Szenarien, die wir Ihnen kurz vorstellen möchten. Im Wesentlichen stellen sich zwei Fragen: Wird das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt? Ist das Fahrzeug neu oder gebraucht?

  • Neuwagen – Privatbesitz
    Sie kaufen Ihren Neuwagen steuerfrei. Das bedeutet, dass die deutsche Mehrwertsteuer von 19 % nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird. Sie zahlen das Fahrzeug ohne Mehrwertsteuer und fahren Ihr Auto mit Kurzzeitkennzeichen in Ihr Heimatland. Dort müssen Sie die anfallende Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen, bevor Sie Ihr Fahrzeug anmelden können. Das funktioniert problemlos, denn alle unsere Fahrzeuge werden mit einem COC-Dokument ausgeliefert, das die Zulassung in jedem EU-Mitgliedsstaat ermöglicht. Nach der Genehmigung benötigen wir eine Kopie der Zulassungsbescheinigung zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung. In Ausnahmefällen behalten wir uns vor, für die Zusendung dieser Anmeldung eine Kaution zu erheben.
  • Neuwagen – Gewerbliche Nutzung
    Auch in diesem Fall kaufen wir netto. Allerdings müssen Sie einige zusätzliche Dokumente mitbringen:
    – Den Briefkopf Ihres Unternehmens inkl. USt-IdNr.
    – Unterzeichnung einer Versendungserklärung
    – Ausweiskopie des Geschäftsinhabers
    – Zuständige Vollmacht
    – Unterschrift des Abholers auf seiner Ausweiskopie (Unterschrift erfolgt vor Ort und muss übereinstimmen) Auch bei gewerblichen Käufern behalten wir uns vor, eine Kaution zu erheben.
  • Gebrauchtwagen – Halter
    Gebrauchtwagen sind – umsatzsteuerlich gesehen – ein Thema für sich. Wichtig für Sie zu wissen ist folgendes:
    Wenn ein Fahrzeug älter als 6 Monate ist und mehr als 6.000 km Laufleistung hat, handelt es sich um ein „§ 25“-Auto. Damit ist die Steuer nun endgültig bezahlt. Für Kunden in Ländern mit höheren Steuern geeignet, ist dies ein interessanter Aspekt. Ein schwedischer Kunde (z. B.) „spart“ beim Kauf eines Gebrauchtwagens 6 % Mehrwertsteuer.
    Weitere Auskünfte stellen wir gerne persönlich!
  • Gebrauchtwagen – gewerbliche Nutzung
    Fahrzeuge, die aus privater Erstnutzung stammten, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Wir verkaufen aber auch unsere Mietfahrzeuge oder andere Fahrzeuge aus gewerblicher Nutzung. In diesem Fall wird die Mehrwertsteuer auch dann erstattet, wenn das Fahrzeug älter als 6 Monate ist.
    Bei einem gewerblichen Nettokauf eines Gebrauchtwagens erheben wir unser regelmäßiges Pfand in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer.